Mitnichten. Wer kennt es nicht, Haltverbote auf 150 cm Höhe, falsche Pfeilmarkierung, Handschriftliche Beschriftung und und und.....
Die Stadt Aachen schreibt in Ihrer Verkehrsanordnung;
Verkehrssicherungsmaßnahmen von
Arbeitsstellen an Straßen dürfen nur von Personen
durchgeführt werden, die
im Besitz eines
Qualifikationsnachweises (MVAS 99) entsprechend dem
Allgemeinen Rundschreiben des
Bundesverkehrsministeriums
(BMVBS) sind.
Dazu sollte man wissen.
Wer auf einer Baustelle direkt neben dem fließenden Verkehr arbeitet, ist erheblichen Risiken ausgesetzt.
Arbeitsunfälle in diesen Bereichen haben oft besonders gravierende Folgen.
Werden bei der Untersuchung eines Unfalls Mängel in der Verkehrssicherung festgestellt,
muss der Betreiber der Baustelle außerdem mit hohen Schadensersatzforderungen oder sogar mit Strafverfolgung rechnen.
Ach ja, Volkstümlich wird ein Haltverbot auch Halteverbot genannt... :-)